Amtliche Abnahmen werden durch zugelassene Sachverständige durchgeführt. Tankschutz Philipp arbeitet mit Sachverständigen von verschienen Organisationen zusammen (TÜV, Dekra etc. …)
Im Fachbereich Rohrleitungsbau beschäftigen wir uns mit der Beratung, Planung Regelmäßig geplante Termine für SV Abnahmen erleichtern eine kurzfristige Abnahme Ihrer technischen Anlagen. Die Notwendigkeit von Sachverständigenprüfungen ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Über mögliche Prüfpflichten Ihrer Anlagen beraten wir sie gerne.
Prüfpflichtige Anlagen:
- Tankanlagen
- Abfüllflächen
- Abscheideranlagen
- Heizöllageranlagen
| Anhand der folgenden Tabelle können Sie feststellen, ob Ihr Heizöllagerbehälter prüfpflichtig ist. | |||||
| Aufstellungsort / Tankart | Unterirdische Heizölanlage | Oberirdische Heizölanlage; hierzu gehören auch die in Kellerräumen eingebauten Tanks |
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| Tankvolumen | unabhängig von der Größe | bis 1.000 l | über 1.000 l | über 5.000 l | über 10.000 l *1) |
| Prüfung vor der Inbetriebnahme erforderlich | Ja | Nein | Ja *2) |
Ja *2) |
Ja |
| Wiederkehrende Prüfung erforderlich | Ja *3) |
Nein | Nein *3) |
nur in WSZ | Ja |
| Prüfung bei Wiederinbetrieb- nahme erforderlich |
Ja | Nein | Nein | Nein | Ja |
| Prüfung bei Stillegung erforderlich | Ja | Nein | Nein | Nein | Ja |
| Prüfungfristen | 5 Jahre, in WSZ 2,5 Jahre *3) |
keine | keine *3) |
in WSZ 5 Jahre | 5 Jahre |
WSZ = Wasserschutzzone(n)
*1) Neue Prüfpflicht für Behälter mit mehr als 10.000 l Inhalt ab dem 10.06.2004. Bereits vorher bestehende Anlagen sind spätestens bis zum 31.12.2006 überprüfen zu lassen. Diese Prüfung gilt als Inbetriebnahmeprüfung.
*2) Die Inbetriebnahmeprüfungen entfallen bei nicht wiederkehrend prüfpflichtigen Heizöltanks, wenn sie von einem Fachbetrieb aufgestellt und eingebaut werden und dieser dem Umweltamt den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage bescheinigt.
*3) In der Wasserschutzzone Flehe besteht die Prüfpflicht auch in der Zone IIIB. Unterirdische Lagerbehälter sind daher wiederkehrend alle 2,5 Jahre, oberirdische mit einem Volumen von mehr als 1.000 l alle 5 Jahre zu prüfen.
Prüfung durch Sachverständige
Der Sachverständige prüft u. a. anhand folgender Fragen:
- Tank ordnungsgemäß eingelagert bzw. aufgestellt?
- Bauart zulässig und Bauausführung korrekt?
- Auffangraum ausreichend groß bemessen und dicht?
- Alle vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen vorhanden u. funktionierend
- Entlüftungsleitungen vorhanden und richtig verlegt?
- Dichtheit der Anlage durch Rost, Setzung usw. gefährdet?